Zum Betrieb vieler Kategorien nicht-medizinischer Röntgeneinrichtungen ist ein Fachkundiger im Strahlenschutz erforderlich. Diese Aufgabe wird grundsätzlich vom Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) übernommen. Es ist möglich, dass der Strahlenschutzverantwortliche bestimmte Aufgaben im Strahlenschutz an einen Mitarbeiter übergeben kann, den sog. Strahlenschutzbeauftragten (SBB). In diesem Fall muss der Strahlenschutzbeauftragte die Fachkunde erwerben und regelmäßig aktualisieren (vor Ablauf von 5 Jahren). Zum Erwerb der Fachkunde gibt es je nach Fachkundegruppe verschieden Kurse und ggf. zusätzliche Anforderungen. Mitarbeiter, die von einem Fachkundigen im Strahlenschutz unterwiesen wurden und eine Einweisung in die Bedienung der Röntgeneinrichtung erhalten haben, dürfen eigenständig arbeiten, vorausgesetzt ein Strahlenschutzbeauftragter ist während dieser Zeit erreichbar und kann innerhalb kurzer Zeit vor Ort sein. Je nach Betrieb kann dies bedeuten, dass mehrere Strahlenschutzbeauftragte erforderlich sind. Die Bescheinigung der Fachkunde erfolgt durch die Behörde und ist personenbezogen. (Hinweis: Die Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs ist lediglich eine von mehreren Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde).
Derzeit finden alle angebotenen Kurse zu 100 % Online statt.
Die Kurse werden über Zoom/Classtime abgehalten. Die Teilnehmer erhalten ca. 1 Woche vor Kursbeginn das Schulungsmaterial zum Herunterladen sowie die Zugangsdaten zum System inkl. Testversionen per E-Mail.
Technische Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Online-Strahlenschutzkurs:
• stabiler Internetzugang
• Mikrofon
• Kamera
Es sind keine Software-Installationen erforderlich.
Alle Kurse werden mit einer Prüfung abgeschlossen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Kurse erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Gern senden wir Ihnen bei Interesse detailliertere Infos zu den angebotenen Kursen zu.